Barrierefreie Websites
Barrierefreiheit im Internet ist wichtig. Ab Mitte 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen, die online angeboten werden, für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen zugänglich sein. Als Webagentur unterstützen wir Sie in der Umsetzung Ihrer barrierefreien Website.


Websites zugänglich für alle machen
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
Textalternativen für Bilder
Bilder sollten mit alternativem Text (Alt-Text) versehen werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen den Inhalt verstehen können.
Überschriften und Struktur
Verständliche Überschriften in sinnvoller Hierarchie und eine klare Strukturierung des Inhalts ermöglichen den Zugang für Menschen, die auf den Einsatz von assistiven Technologien wie Screenreadern angewiesen sind.
Farbkontraste
Ausreichend hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrundfarben sind wichtig, um Menschen mit Sehbehinderungen das Lesen zu erleichtern.
Tastaturzugänglichkeit
Alle Funktionen und Inhalte der Website sollen auch über die Tastatur oder andere Eingabegeräte bedienbar sein. Das geschieht meist durch wiederholtes Drücken der Tab-Taste (vorwärts) und Shift + Tab-Taste (rückwärts). Die Tab-Reihenfolge muss sinnvoll sein.
Verständliche Sprache
Der Text soll in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein, um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zum Inhalt zu erleichtern.
Animationen
Blinkende, flackernde und animierte Inhalte sollen ausgeblendet oder pausiert werden können. Zum Beispiel Produkt-Slider, die automatisch durchlaufen, brauchen einen sichtbaren Pause-Button.
Verwendung von Untertiteln und Transkriptionen
Videos sollten mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen werden, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zum Inhalt zu ermöglichen.
Vermeidung von automatischen Weiterleitungen
Automatische Weiterleitungen können Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen verwirren. Daher sollten sie vermieden werden.
Responsive Design
Die Website passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte an, um Menschen mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen den Zugang zu erleichtern.
Alle Menschen sollten gleichberechtigt agieren können.
Fördern wir gemeinsam Inklusivität im Web!
Barrierefreiheits-Standards einhalten
wir unterstützen Sie

Design
Von uns designte Websites halten standardmäßig die Vorgaben für Farbkontraste gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA ein.
Wir sorgen dafür, dass Eingabeelemente sowie touch- und klickbare Flächen groß genug sind, sich ausreichend abheben und einen gut sichtbaren Focus-Status bieten.
Entwicklung
Bei der technischen Umsetzung achten wir auf korrekte Semantik und Abbildung von Strukturen auf Code-Ebene und sorgen für Navigierbarkeit über Screenreader durch sogenannte Accessible Rich Internet Applications Attribute.
Beratung
Gerne prüfen wir unverbindlich auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, ob das BFSG auf Ihre Website bzw. Ihren Online-Shop zutrifft. Unsere Unterstützung ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Anwältin oder einen Anwalt. Darüber hinaus prüfen wir den Status Quo Ihrer Website und informieren Sie über ggf. erforderliche Änderungen.

Testing und Evaluation
Zusätzlich zum Grundgerüst aus Konzept, Design und Entwicklung, ist ebenso der Content Ihrer Website entscheidend für eine inklusive Nutzung. Eine fachgerechte Prüfung und Evaluation ist daher ein elementarer Schritt auf dem Weg zu barrierefreien Webinhalten.
Wir haben dafür beispielsweise gute Erfahrungen mit der Arbeit der Stiftung Pfennigparade gemacht. Dort werden Sie authentisch von erfahrenen IT-Expert:innen mit körperlicher Behinderung beraten und Ihre Website wird professionell geprüft:
Pfennigparade – Die Zukunft zählt auf uns pfennigparade.de
Weitere Institutionen, die ebenfalls professionelle Beratungen anbieten sind unter anderem:
DIAS GmbH – Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen dias.de
Das Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit an der Hochschule der Medien barrierefreiheit.hdm-stuttgart.de
Barrierefreiheitsgesetz verpflichtend ab 28.06.25
Eine barrierefreie Website erfüllt alle Anforderungen an Zugänglichkeit, einschließlich der Bereitstellung von Textalternativen und Tastaturzugänglichkeit, gemäß den WCAG 2.1-Standards.
Um das zu gewährleisten, wurde 2021 auf Bundesebene das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) nach EU-Richtlinien verkündet. Seither sind öffentliche Stellen in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites, Dokumente und mobilen Anwendungen verpflichtet.
Ab 28. Juni 2025 gilt das Gesetz ebenso für einen Großteil der online angebotenen Produkte und Dienstleistungen, ausgenommen sind zunächst Kleinstunternehmen.
Eine inklusive Website berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und bietet barrierefreien Zugang. So wird die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie, digitale Teilhabe aller Menschen gefördert.
DIE VORTEILE DER BARRIEREFREIEN WEBSITE FÜR IHR UNTERNEHMEN
Kundenzufriedenheit erhöhen
Usability und Zugänglichkeit sind zentral für den Erfolg jeder Website. Eine gute Bedienbarkeit macht Ihre Inhalte zugänglich für alle und steigert die Zufriedenheit von Nutzer:innen. Zugleich tragen sie zur Suchmaschinenoptimierung bei.
Reichweite erhöhen
Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit im Web: Ihr Online-Auftritt wird leichter gefunden, wenn er nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltet ist.
Digitale Teilhabe vorantreiben
Mit einem barrierefreien Online-Auftritt zeigen Sie, dass soziale Verantwortung und Wirtschaftlichkeit miteinander einhergehen.
Mehr Kunden erreichen
Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie eine breitere Zielgruppe und damit mehr potentielle Kund:innen und kommunizieren erfolgreicher.